Allgemeine Informationen zum Wohnungskauf

Unterlagen und Informationen die zur Erstellung des Vertrags notwendig sind:
• Finanzierungsbestätigung
• Entscheidung über Übernahme der Wohnbauförderung
• Kopie des Reisepasses (mind. noch 6 Monate gültig) von allen Personen, die im Vertrag angeführt werden sollen.
• Ggf. Heiratsurkunde oder Scheidungsurteil bei eventuellen Namensungleichheiten.
• Sozialversicherungsnummer von allen Personen, die im Vertrag angeführt werden sollen.
• Kontaktdaten des Käufers (E-Mailadresse sowie Telefonnummer).
• Zustelladresse bei abweichender Wohnanschrift.

Unterschriftsbeglaubigung des Kaufvertrages
Nachdem Sie bei der Unterschriftsbeglaubigung des Kaufvertrages dem Notar den Reisepass vorlegen müssen, soll der Notar den Pass (Gültigkeit noch mindestens 6 Monate) in das Urkundenarchiv aufnehmen und erhalten Sie eine Freigabebestätigung für das eingescannte Dokument. Diese Freigabebestätigung ist von Ihnen gemeinsam mit dem Original-Kaufvertrag und ggf. der Originalheiratsurkunde (bei eventuellen Namensungleichheiten) an uns zu übermitteln. Die Kosten der Unterschriftsbeglaubigung und der Freigabebestätigung sind von Ihnen zu tragen

Finanzierungsbestätigung
Um das Angebot zu bestätigen, bitten wir um Vorlage einer Finanzierungsbestätigung Ihrer Bank. Sollten genügend Barmittel vorhanden sein, reicht uns eine kurze, formlose Bestätigung der Bank. Damit wir mit Ihrer Bank in Kontakt treten können, ersuchen wir um Bekanntgabe des Betreuers samt Kontaktdaten.
Zudem ist zu klären, ob der Kauf frei finanziert wird, oder das Wohnbauförderungsdarlehen in Anspruch genommen wird. Bitte beachten Sie, dass diese Information bei der Finanzierungsbestätigung mit angegeben wird.

Übernahme der Wohnbauförderung
Wird das Wohnbauförderungsdarlehen in Anspruch genommen, ist Folgendes zu beachten:
Bei Mietwohnungen mit Kaufoption wird das Wohnbauförderungsdarlehen auf den Käufer übertragen. Sollte eine Person, welche im ursprünglichen Mietvertrag nicht angeführt war, in den Kaufvertrag mit aufgenommen werden, muss die Förderwürdigkeit dieser Person geprüft werden.

Weiterer Ablauf
Sobald die Finanzierungsbestätigung im Haus ist und etwaige offenen Punkte geklärt sind, wird der Akt von der Abteilung Vergabe an die Rechtsabteilung (Frau Sandra Krug s.krug@ghs-wohnbau.com T: +43 512 52061-27) zur Vertragserrichtung übergeben.

Was ist eine Mietwohnung mit Kaufoption -> hier eine kurze Beschreibung