Beihilfen

Mietzins- und Annuitätenbeihilfe

Die Mietzins- und Annuitätenbeihilfenaktion ist eine Förderung des Landes und der Gemeinden. Die Kosten trägt zu 80% das Land Tirol und zu 20% die jeweilige Gemeinde.

Förderungsfähig ist eine in sich abgeschlossene Wohnung, die der regelmäßigen Benutzung durch den Beihilfenbezieher/der Beihilfenbezieherin dient und zumindest aus einem Zimmer, einer Küche, einem Vorraum, einer Toilette und nach Möglichkeit aus einer Bade- oder Duschgelegenheit besteht.

Die Förderung wird an österreichische Staatsbürger oder diesen gleichgestellten Personen (z.B. Unionsbürger), die seit mindestens 2 Jahren in der Gemeinde den Hauptwohnsitz haben, gewährt. Diesem Personenkreis gleichzusetzen sind Personen, die insgesamt 15 Jahre mit Hauptwohnsitz in der jeweiligen Gemeinde wohnhaft sind bzw. waren.

Der monatliche Zuschuss ergibt sich aus der Höhe der Differenz aus anrechenbarem und zumutbarem Wohnungsaufwand (richtet sich z. B. nach Familiengröße, Einkommen, Wohnungsaufwand, förderbare Nutzfläche).

Wohnbeihilfe

Das Land Tirol gewährt unter bestimmten Voraussetzungen zur leichteren Aufbringung der monatlichen Nettomiete auch Wohnbeihilfen.

Falls Sie um Wohnbeihilfe ansuchen wollen, ersuchen wir Sie den Wohnbeihilfe Antrag, der sich unter “Formular Downloaden” auf unserer Homepage befindet, zu ergänzen, zu unterfertigen und zusammen mit den erforderlichen Einreichunterlagen an das Amt der Tiroler Landesregierung, Abt. Wohnbeihil­fenstelle, 6020 Innsbruck, Eduard-Wallnöfer-Platz 3, weiterzuleiten.

Bitte beachten Sie das unvollständige Anträge von der Wohnbeihilfenstelle nicht bearbeitet werden.

Rufen Sie daher ca. 14 Tage nachdem Einreichen des Antrages beim Amt der Tiroler Landesregierung (Tel. 0512 – 508/2744, 2745, 2746 oder 2748) an um eventuell fehlende Unterlagen nachreichen zu können.

Den Beihilfenrechner vom Land Tirol finden Sie hier.