Die Wohnbauförderung des Landes Tirol

Der Großteil unserer Wohnanlagen ist mit der Wohnbauförderung vom Land Tirol gefördert.
Das bedeutet, dass neue MieterInnen vom Land Tirol auf die Förderungswürdigkeit geprüft werden müssen. Man ist nur förderungswürdig, wenn das Einkommen unterhalb der Einkommensgrenze liegt und wenn man kein Eigentum besitzt.
Die aktuellen Einkommensgrenzen finden Sie hier.

Beim Kauf einer geförderten Wohnung kann die Wohnbauförderung bei dieser jeweiligen Wohnung vom zukünftigen Eigentümer/Eigentümerin auch übernommen werden.

Alle weiteren Informationen zur Wohnbauförderung finden Sie hier.

Zur Überprüfung der Förderungswürdigkeit werden folgende Unterlagen benötigt.

Formblatt F1: Beiblatt (siehe Download Formulare)
Das Formblatt F1 muss von allen Personen die in die geförderte Wohnung einziehen komplett ausgefüllt (auch auf der Rückseite) und unterfertigt werden.
Der Einkommensnachweis des Vorjahres muss von sämtlichen BewohnerInnen der geförderten Wohnung lückenlos vom 01.01. bis 31.12. an uns übermittelt werden.
Wir benötigen daher folgende Unterlagen:

* Jahreslohnzettel oder Einkommensteuerbescheid des Vorjahres für alle Familienmitglieder, welche die geförderte Wohnung beziehen werden! Dies gilt ebenfalls für Pensionsbezieher.
* Arbeitslosengeldbestätigung in Form einer Bezugsbestätigung
* Bestätigung für Schwangerschaft, Karenz-, Wochen- und Notstandsgeld
* Unterhaltsbezüge – Jugendamtsbestätigung oder Vergleichsausfertigung und das Scheidungsurteil
* Inskriptionsbestätigung bei Studium
* Selbstständige: bitte die Einkommensteuerbescheide der letzten drei Jahre