Einladung Generalversammlung 2026

Liebes Mitglied der Gemeinnützigen Hauptgenossenschaft des Siedlerbundes!

Wir möchten Sie auf diesem Wege zu der am Mittwoch, den 30.09.2026, um 14:00 Uhr stattfindenden ordentlichen Generalversammlung unserer Genossenschaft in den Räumlichkeiten der UNIQA, Ing.-Etzel-Straße 9, 6020 Innsbruck - Eingang hofseitig zur PVA im EG gelegen - herzlich einladen.

Hingewiesen wird darauf, dass an der Generalversammlung ausschließlich Genossenschaftsmitglieder der GHS teilnahmeberechtigt sind.

Somit bitten wir Sie um die Mitnahme eines Lichtbildausweises, sowie zum Zweck der besseren organisatorischen Vorbereitung um die schriftliche Teilnahmebestätigung unter s.krug@ghs-wohnbau.com bis spätestens 25.09.2026.

Tagesordnung:

1. Begrüßung der Teilnehmer und Feststellung der Beschlussfähigkeit
2. Bestellung des (der) Schriftführers(in) und des (der) Stimmzählers(in) durch den Versammlungsleiter
3. Wahl der Protokollbeglaubiger
4. Protokoll der letztvorangegangenen Generalversammlung vom 30.09.2025
5. Bericht des Vorstandes über das Geschäftsjahr 2025
6. Verlesung und Erläuterung des Jahresabschlusses 2025 samt Anhang und Lagebericht
7. Verlesung des Prüfungsberichtes über das Geschäftsjahr 2025
8. Bericht des Aufsichtsrates
9. Beschlussfassung über
a) den Jahresabschluss 2025 samt Anhang und Lagebericht
b) den Prüfungsbericht über das Geschäftsjahr 2025
c) Verwendung des Bilanzgewinnes 2025
10. Entlastung für das Jahr 2025 des
a) Vorstandes
b) Aufsichtsrates
11. Wahl in den Aufsichtsrat
12. Satzungsänderung (beispielhafte Aufzählung)
a) III. Mitgliedschaft – Aufnahme, Erlöschen und Ausschluss
b) IV. Rechte und Pflichten der Mitglieder – zeitgerechte Adaptierung
c) VI. Organe – Einarbeitung von Compliance Richtlinien und Corporate-Governance Grundlagen
d) VII. Vorstand – Änderung des Bestellungsorganes
e) VIII. Aufsichtsrat – Sitzungsart/hybrider Modus, Form der Wahlvorschläge
f) IX. Generalversammlung – Änderung des Bestellungsorganes, Einberufung der außerordentlichen Versammlung, Versammlungsort, Wartezeit
13. Allfälliges

Im Falle der Beschlussunfähigkeit der Generalversammlung kann laut § 32 (5) der Satzung über die in der Tagesordnung angekündigten Gegenstände nach Abwarten einer Stunde ohne Rücksicht auf die Anzahl der anwesenden oder vertretenen Mitglieder beschlossen werden.
Die Kurzfassung des Prüfungsberichtes und des Jahresabschlusses, sowie der vollständige Text zur
Satzungsänderung liegen bis zum Tage der Generalversammlung in der GHS- Geschäftsstelle in Innsbruck zur
Einsicht durch die Genossenschaftsmitglieder auf.
Zusätzlich steht der vollständige Text zur Satzungsänderung nachstehend als PDF-Datei zur Verfügung.

Satzung GHS 2026 Änderungsversion
Satzung GHS 2026 Reinversion

Wir freuen uns auf Ihr Kommen und wünschen Ihnen jetzt schon einen informativen Abend im Kreise von weiteren Mitgliedern und unseren Funktionären.