Die Wohnbauförderung des Landes Tirol

Das Land Tirol fördert unter bestimmten Voraussetzungen den Kauf von Wohnungen. Die Förderungsmöglichkeiten werden in unterschiedlichen Formen angeboten, sie reichen von Krediten über Zuschüsse bis hin zu Beihilfen. Auf diesem Wege soll das Grundbedürfnis “Wohnen” für jeden Einwohner leistbarer gemacht werden.

In Team der GHS befinden sich einige Spezialisten, die für jeden einzelnen Fall direkt mit der zuständigen Abteilung in der Landesregierung die maximalen Fördermöglichkeiten erarbeitet. Somit können wir garantieren, dass Ihnen die bestmögliche Unterstützung zukommt.

Zur Überprüfung der Förderungswürdigkeit des Wohnungskäufers/Mieters werden folgende Unterlagen benötigt.

Formblatt F1: Beiblatt (siehe Download Formulare)
Das Formblatt F1 ist vom Förderungswerber (auch vom Ehegatten bzw. Lebensgefährten) komplett auszufüllen (auch auf der Rückseite) und zu unterfertigen.
Das Jahreseinkommen oder Einkommensteuerbescheid des Vorjahres muss von sämtlichen Familienmitglieder des Förderungswerbers lückenlos vom 01.01. bis 31.12. nachgewiesen werden. Wir benötigen daher folgende Unterlagen:

* Jahreslohnzettel oder Einkommensteuerbescheid des Vorjahres für alle Familienmitglieder, welche die geförderte Wohnung beziehen werden! Dies gilt ebenfalls für Pensionsbezieher.
* Arbeitslosengeldbestätigung in Form einer Bezugsbestätigung
* Bestätigung für Schwangerschaft, Karenz-, Wochen- und Notstandsgeld
* Unterhaltsbezüge – Jugendamtsbestätigung oder Vergleichsausfertigung und das Scheidungsurteil
* Inskriptionsbestätigung bei Studium
* Selbstständige: bitte die Einkommensteuerbescheide der letzten drei Jahre

Link zur Wohnabuförderung:
Wohnbauförderung
Formulare