Mietwohnungen mit Kaufoption

Was versteht man unter Mietwohnungen mit Kaufoption?

Das Modell sieht vor, dass bei Neubauten von den Wohnungswerbern bei Baubeginn eine Anzahlung zu leisten ist und die Wohnung zunächst unbefristet gemietet wird. Durch diese Anzahlung erwirbt jeder Mieter für sich den Rechtsanspruch, nach Ablauf von zehn Jahren, gerechnet ab Fertigstellung der Wohnanlage, kann diese bis zum Ablauf des 15. Jahres erworben werden. Die Nebenkosten (Grunderwerbsteuer, Eintragungsgebühr, Vertragskosten und eine allfällige Umsatzsteuer) fallen erst bei Eigentumsübertragung an. In Anrechnung auf den Kaufpreis kann das Wohnbauförderungsdarlehen übernommen werden.

Folgemieter können nach einem 5-jährigen Mietverhältnis, gerechnet ab Mietbeginn, die Wohnung kaufen, bis zum Ablauf des 20. Jahres ab Mietbeginn.

Wird die Mietwohnung vor Eigentumserwerb aufgegeben, so wird die Grundkostenanzahlung nach den Bestimmungen des § 17 WGG rückerstattet.

Weitere Informationen können Sie auf der Homepage des Verbandes der gemeinnützigen Bauvereinigungen entnehmen.

Allgemeine Informationen zum Wohnungskauf finden Sie hier

Allgemeine Informationen zum Kauf einer Mietwohnung mit Kaufoption

Das Modell der Mietwohnung mit Kaufoption sieht vor, dass der aktuelle Mieter nach Ablauf eines bestehenden Mietverhältnisses von fünf Jahren, gerechnet ab dem Bezug der Wohnung, diese bis zum Ablauf des 20. Jahres erwerben kann.

Erst nach Ablauf der Frist von 5 Jahren darf das Kaufangebot erstellt werden.
Die Angebote werden nicht automatisch an den Bestandnehmer versandt, hier wird um eine schriftliche Anfrage, vorzugsweise per Mail (ghs@ghs-wohnbau.com) mit Bekanntgabe Ihrer aktuellen Kontaktdaten gebeten. Zu beachten ist, dass lt. WGG der gemeinnützige Bauträger 3 Monate Zeit hat, das Angebot zu legen. Sollte sich der Kaufinteressent nicht binnen 3 Monaten nach Erhalt des Angebotes für den Kauf aussprechen, ist das gesetzliche Recht auf Erwerb der Wohnung verwirkt.

Bei Entscheidung zum Kauf der Wohnung, wird der aktuelle Verkehrswert der Wohnung ermittelt und ein Vorkaufsrecht zu Gunsten des Siedlerbundes (GHS) im Grundbuch eingetragen. Sollte die Wohnung innerhalb von 15 Jahren verkauft werden, ist die Differenz zwischen Verkehrswert und Kaufpreis (Spekulationsgewinn) an den Siedlerbund (GHS) zu entrichten.

Zur Beurteilung des Verkehrswertes Ihrer Wohnung muss ein gerichtlich beeideter Gutachter einen Lokalaugenschein vornehmen. Der Verkehrswert wird beim Angebot mit angeführt.

Unterlagen und Informationen die zur Erstellung des Vertrags notwendig sind: