Somit bitten wir Sie um die Mitnahme eines Lichtbildausweises, sowie zum Zweck der besseren organisatorischen Vorbereitung um die schriftliche Teilnahmebestätigung unter s.krug@ghs-wohnbau.com bis spätestens 20.10.2024.
1. Begrüßung der Teilnehmer und Feststellung der Beschlussfähigkeit
2. Bestellung des (der) Schriftführers(in) und des (der) Stimmzählers(in) durch den
Versammlungsleiter
3. Wahl der Protokollbeglaubiger
4. Protokoll der letztvorangegangenen Generalversammlung vom 17.10.2023
5. Bericht des Vorstandes über das Geschäftsjahr 2023
6. Verlesung und Erläuterung des Jahresabschlusses 2023 samt Anhang und Lagebericht
7. Verlesung des Prüfungsberichtes über das Geschäftsjahr 2023
8. Bericht des Aufsichtsrates
9. Beschlussfassung über
a) den Jahresabschluss 2023 samt Anhang und Lagebericht
b) den Prüfungsbericht über das Geschäftsjahr 2023
c) Verwendung des Bilanzgewinnes 2023
10. Entlastung für das Jahr 2023 des
a) Vorstandes
b) Aufsichtsrates
11. Allfälliges
Im Falle der Beschlussunfähigkeit der Generalversammlung kann laut § 32 (5) der Satzung über die in der Tagesordnung angekündigten Gegenstände nach Abwarten einer Stunde ohne Rücksicht auf die Anzahl der anwesenden oder vertretenen Mitglieder beschlossen werden.
Die Kurzfassung des Prüfungsberichtes und des Jahresabschlusses liegen bis zum Tage der Generalversammlung in der GHS- Geschäftsstelle in Innsbruck zur Einsicht durch die Genossenschaftsmitglieder auf.